Arbeitssicherheit – Gesundheitsschutz
Erfolgreiche Unternehmen brauchen gesunde und motivierte Mitarbeiter.
Voraussetzung hierzu sind sichere und gesunde Arbeitsplätze.
Die Firma Hartmut Aßmann bietet Ihnen
- breites Fachwissen,
- keine Mitarbeiterbindung,
- flexible und regelmäßige Betreuung und
- die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten (u.a. DGUV Vorschrift 2)
Vorgabe der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist, in Abhängigkeit von den Gefährdungen und der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, für festgelegte Zeiten Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu beauftragen.
Ihre Arbeitssicherheit ist unsere Dienstleistung!
Unsere Leistungen
Leistungen
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht über unser umfassendes Angebot im Bereich Arbeitssicherheit.
Was sind die Pflichten des Unternehmers?
Siehe Auszug aus DGUV Vorschrift 2: § 2 Bestellung
Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat.
Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1. Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2.
Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe von Anlage 3 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu 50 beträgt.
Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen; bei der Berechnung des Schwellenwertes in den Absätzen 2, 3 und 4 findet die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 4 des Arbeitsschutzgesetzes entsprechende Anwendung.
Zur Erfüllung der o.g. gesetzlichen Forderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Überblick
Beratung
Unser Hauptaugenmerk ist die Beratung der Unternehmensführung bei Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sanitären und sozialen Einrichtungen, Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und deren betrieblichen Einführung, Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und ggf. der Arbeitsumgebung, Auswahl und Erprobung von Arbeitsschutzmitteln und bei Bedarf Zusammenarbeit mit Behörden, Berufsgenossenschaften, usw.
Prüfung
Wir überprüfen für Sie gerne Ihre Arbeitsstätten (durch regelmäßige Begehungen), eingesetzte Arbeitsschutzmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe, Anlagen und Betriebsmittel.
Arbeitsunfall – was tun?
Wir untersuchen den Arbeitsunfall in Ihren Unternehmen, führen ggf. eine entsprechende Statistik und sorgen mittels Maßnahmenplanung für eine bessere Unfallverhütung.
Notiz: Meldepflichtig sind alle Unfälle, die eine Ausfallzeit von mehr als 3 Tagen zur Folge haben. Der Unfalltag zählt nicht mit, wohl aber Sonn- und Feiertage.
Überwachung
Eine wichtige Grundvoraussetzung zur Erhaltung Ihres Unternehmens ist die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen! Des Weiteren überwachen wir für Sie die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung ihrer Arbeitnehmer.
Schulung
Wir schulen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter: Jahresunterweisung allgemein, fachbezogene Unterweisungen (z.B. Hygiene, Lärm, Brandschutz, Gefahrstoffe, etc), Ausbildung von Brandschutzhelfer, Gabelstaplerausbildung und Kranfahrerausbildung mit Schein.
Messungen
Wir bieten Ihnen kostengünstige orientierende Messungen !
Beispiele: Lichtmessung, Lärmmessung.
Brandschutzordnungen
Wir erstellen für Sie Brandschutzordnungen und Betriebsanweisungen.
Gefährdungsbeurteilung
Mit der Neuregelung der Betriebssicherheitsverordnung wird die Eigenverantwortung des Unternehmers gestärkt. Das bedeutet konkret, dass er vieles anhand der individuellen Betriebsbedingungen selbst regeln muss (früher wurden diese Bedingungen in Vorschriften festgelegt). Dazu sind Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen inklusive der Bereitstellung und Nutzung aller Arbeitsmittel (z.B. Maschinen, Anlagen, Geräte und Werkzeuge). Jeder Arbeitgeber muss Gefährdungen und Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeit ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen festlegen.
Wir erstellen für Sie und Ihr Unternehmen die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen.
Branchenübersicht
Branchen
Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich über folgende Branchen:
- Gesundheitswesen
- Verwaltung und Banken
- Nahrungsmittel und Gaststätten
- Handel, Lager und Verkehr
- Elektrotechnik
Ist Ihre Branche nicht dabei? Bitte senden Sie uns eine Anfrage!