AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer orientiert sich an der DGUV 205-023 und ergibt sich aus den Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2
  • Unfallverhütungsvorschrift: DGUV A1 § 22 Abs. 2 „Grundsätze der Prävention“
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abs. 6.2 „Brandschutzhelfer“

Wir bieten zwei Varianten an.

  1. Inhouse Schulung für Firmen
  2. Schulung bei Fa. Aßmann