AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer orientiert sich an der DGUV 205-023 und ergibt sich aus den Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2
- Unfallverhütungsvorschrift: DGUV A1 § 22 Abs. 2 „Grundsätze der Prävention“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abs. 6.2 „Brandschutzhelfer“
Wir bieten zwei Varianten an.
- Inhouse Schulung für Firmen
- Schulung bei Fa. Aßmann